Physiotherapie
Was ist Physiotherapie?
Die Physiotherapie (oder einfach: Krankengymnastik) ist eine Sonderform der Bewegungstherapie. Sie wird vor allem in der Nachbehandlung von Krankheiten, Operationen oder Unfallfolgen eingesetzt.
Die Physiotherapie orientiert sich bei der Behandlung an den Beschwerden und den Funktions-, Bewegungs- bzw. Aktivitätseinschränkungen des Patienten, die bei der physiotherapeutischen Untersuchung festgestellt werden können. Sie nutzt sowohl diagnostische, wie auch pädagogische und manuelle Kompetenzen des Therapeuten. Gegebenenfalls wird sie ergänzt durch natürliche physikalische Reize (z. B. Wärme, Kälte) und fördert so die Eigenaktivität des Patienten.
Die Behandlung ist an die anatomischen und physiologischen, motivationalen und kognitiven Gegebenheiten des Patienten angepasst. Dabei zielt die Behandlung einerseits auf natürliche, physiologische Reaktionen des Organismus (z. B. motorisches Lernen, Muskelaufbau und Stoffwechselanregung), andererseits auf ein verbessertes Verständnis der Funktionsweise des Organismus und auf eigenverantwortlichen Umgang mit dem eigenen Körper ab. Das Ziel ist die Wiederherstellung, Erhalt oder Förderung der Gesundheit und dabei auch die Schmerzfreiheit bzw. -reduktion.
Unsere physiotherapeutischen Leistungen
Die Krankengymnastik ist eine aktive Bewegungstherapie zur Nachbehandlung von Krankheiten, Operationen oder Unfällen. Durch gezielte Übungen werden Gelenke mobilisiert oder stabilisiert, Verspannungen gelöst und Muskeldysbalancen ausgeglichen. Dem Patienten werden Übungen zur Dehnung oder Kräftigung gezielter Muskelgruppen gezeigt.
Therapieziel:
- Verbesserung der aktiven Beweglichkeit, Steigerung der Muskelkraft, Ausdauer, Schnell- kraft
- Verbesserung der Koordination, der Haltung und des Gleichgewichts
- Zunahme der passiven Beweglichkeit der Gelenke und der Wirbelsäule
- Schmerzlinderung
- Verbesserung der kardiopulmonalen, Kreislauf- und anderer Organfunktionen
- Beeinflussung der Atmungsmechanik und Atmungsregulation (Atemtherapie)
Die Manuelle Therapie behandelt Funktions- und Bewegungsstörungen von Gelenken, Muskeln und Nerven. Durch spezielle Behandlungstechniken verbesserte der Therapeut die Gelenkbewegungen. Danach können kräftigende Übungen gezielt die Gelenke stabilisieren.
Therapieziel:
- Wiederherstellung der physiologischen Gelenkfunktion
- Wiederherstellung der physiologischen Muskelfunktion
- Schmerzlinderung bei arthrogenen, muskulären und neuralen Störungen
Durch die manuelle Lymphdrainage kann angestaute Schwellung im Gewebe verringert werden. Dies geschieht durch sanfte gezielte Grifftechniken vom Therapeuten, welche die Lymphflüssigkeit zum Abfluss anregt. Die Behandlung kann 30, 45 oder 60 Minuten dauern.
Therapieziel:
- Entstauung mit Schmerzreduktion
Die Krankengymnastik am Gerät findet an unseren modernen Sportgeräten statt. Durch gezielt ausgesuchte Übungen des Therapeuten werden Muskeldysbalancen ausgeglichen, Gelenke stabilisiert und Muskelverkürzungen behoben.
Therapieziel:
- Verbesserung der Muskelkraft und Erhöhung der Belastbarkeit.
- Förderung der Flexibilität und Bewegungsamplitude der Gelenke.
- Optimierung der Rumpf- und Gelenkstabilität sowie der Feinabstimmung der Bewegungen.
- Reduzierung von Schmerzen durch gezielte Kräftigung und Mobilisation.
- Steigerung der muskulären und kardiovaskulären Leistungsfähigkeit für eine bessere Alltagsbewältigung.
Bei dieser Therapie handelt es sich um eine Behandlung aller neurologischen Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Neben der Schulung des Gleichgewichts ist eine zentrale Aufgabe der neurologischen Krankengymnastik das Zusammenspiel zwischen Nervensystem und Muskulatur zu verbessern.
Therapieziel:
- Verbesserung der Motorik (Normalisierung des Muskeltonus und der Muskelkraft für Fein- und Grobmotorik)
- Verbesserung von Haltung und Koordination
- Verbesserung der Sensomotorik
- Verbesserung der Komplexbewegungen, Bahnung physiologischer Bewegungsmuster
- Hemmung pathologischer Bewegungsmuster
- Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden
Bei der klassischen Massagetherapie löst der Therapeut durch gezielte Massagegriffe verspannte und verklebte Muskelpartien, um dadurch die Muskulatur zu entspannen und somit Schmerzen von überlasteten Muskeln zu reduzieren.
Therapieziel:
- Regulation des Muskeltonus
- Schmerzlinderung
- Lokale und reflektorische Verbesserung der Durchblutung und Entstauung
Die Liebscher & Bracht Schmerztherapie ist eine neue und eigenständige Methode zur Behandlung von Schmerzen. Sie beruht auf der über 25-jährigen Forschung und Entwicklung von Dr. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht.
Liebscher & Bracht haben herausgefunden, dass über 90% aller Schmerzen im Bewegungssystem von unserem Gehirn auf Grund von muskulär-faszialen Ungleichheiten “geschaltet” werden, um den Körper vor Arthrose, Bandscheibenvorfällen und anderen Schädigungen zu schützen (Alarm Schmerzen).
Diesem schmerzverursachenden Mechanismus wirkt die Liebscher & Bracht Therapie mit der eigens entwickelten “Osteopressur” und den sogenannten “Faszien-Engpassdehnungen” ursächlich und nachhaltig entgegen.
„Ein schmerzfreies Leben für jeden Menschen!“
(Motto: Liebscher & Bracht)
Therapeutische Zusatzleistungen
Fango ist ein mit zahlreichen Mineralien angereicherter Mineralschlamm vulkanischen Ursprungs. In unserer Praxis benutzen wir hygienische Einwegpackungen, welche der Patient mit einem Wärmeträger 10-20 Minuten vor der Therapie auf die zu behandelnde Körperstelle gelegt werden. Dadurch wird eine wirksame Durchblutung von Haut, Bindegewebe und Muskulatur gefördert, sodass die Muskulatur entspannt, das Bindegewebe sich locker und Schmerzen gelindert werden können.
Der Patient sitzt oder liegt 10-20 Minuten vor der Behandlung unter einer medizinischen Infrarotlichtlampe. Dadurch wird eine wirksame Durchblutung von Haut, Bindegewebe und Muskulatur gefördert, sodass die Muskulatur entspannt, das Bindegewebe sich locker und Schmerzen gelindert werden können.
Bei der Eis- oder Kältetherapie wird dem behandelnden Gewebe Wärme entzogen, wodurch die lokale Durchblutung herabgesetzt wird. Dadurch kann eine Linderung von Schmerzen bei entzündlichen Gelenken erreicht werden und die Verminderung von akuten Schwellungen nach Sportverletzungen oder Operationen.
Die Elektrotherapie wird unter anderem eingesetzt um die Muskulatur zu lockern, die Durchblutung zu fördern, Schmerzen zu reduzieren und die Heilung zu verbessern. Dazu führt der Physiotherapeut dem Patienten langsam über aufgeklebte Elektroden auf unterschiedliche Arten Strom zu.
Leider ist es nicht immer jedem Patienten möglich zur Therapie in unsere Praxis zu kommen. Daher bieten wir in Dülmen und Lette Haus- & Heimbesuche an. Dies muss vom Arzt vor Therapiebeginn auf dem Rezept ausdrücklich verordnet werden. Unsere Therapeuten führen dann, soweit möglich, die gewohnte Therapie bei Ihnen zu Hause durch.
Therapie. Prävention. Training.
Die stochastische Resonanztherapie wurde von Prof. Dr. Dietmar Schmidtbleicher an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main entwickelt. Die hoch wirksame und für den Probanden äußerst angenehme und schmerzfreie Therapie basiert auf der Einleitung mechanischer Reize. Dabei handelt es sich nicht um Elektro- oder Vibrationstherapie. Die über die Füße eingeleiteten stochastischen Reize wirken direkt auf die Zellen des Nervensystems, der Muskeln und der Knochen. Diese weltweit patentierte, direkte Stimulation der Zellen bewirkt die Aufrechterhaltung der jeweiligen Zellfunktionen, aktiviert die zelleigenen Selbstheilungs- und Reparaturkräfte und schützt die Zellen u.a. vor dem sogenannten „Programmierten Zell-Tod“. Ziel der Stochastischen Resonanztherapie (SRT-zeptoring) ist nicht die Bekämpfung einzelner Symptome. Aufgrund der direkten Zellwirkung werden ganz zentrale Mechanismen der Bewegungssteuerung erreicht und gefördert. Hieraus erklärt sich das große Anwendungsspektrum, insbesondere bei orthopädischen und neurologischen Krankheitsbildern. Durch die Aufrechterhaltung und Optimierung von Zellprozessen ergibt sich über den therapeutischen Nutzen hinaus eine große Anzahl präventiver Einsatzmöglichkeiten bei gesunden Personen bis hin zur Leistungssteigerung im internationalen Spitzensport. (Quelle: www.sr-therapiesysteme.eu)
Bei uns können Sie auch die therapeutische Reha Nachsorge (T-RENA) durchführen.
Häufige Fragen
Für Ihren ERSTEN Physiotherapie-Termin bitten wir Sie, folgende Dinge mitzubringen:
- Ein kleines und ein großes Handtuch, da Sie während der Behandlung möglicherweise schwitzen werden oder wir Sie abdecken müssen.
- Ärztliche Befunde, falls vorhanden, damit wir uns ein besseres Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen können.
- ggf. den Willkommensbogen, den Sie von uns erhalten haben, ausgefüllt und unterschrieben.
- Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin, damit wir genügend Zeit haben, Sie zu begrüßen und Ihnen eventuell noch offene Fragen beantworten können. Wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!
Bitte bringen Sie zu Ihren Physiotherapie-Behandlungsterminen immer ein kleines und ein großes Handtuch mit bringen sollten.
Das kleine Handtuch dient dazu, sich nach dem Training oder der Therapie abzuwischen, während das große Handtuch auf der Behandlungsliege verwendet wird, um eine saubere und hygienische Unterlage zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen keine Handtücher zur Verfügung stellen können.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.
Für die physiotherapeutischen Maßnahmen orientieren wir uns an den Leistungsbeschreibungen (Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V) über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie
Krankengymnastik (KG) & Manuelle Therapie (MT):
Die von der Krankenkasse vorgeschriebene Regelbehandlungszeit für die KG & MT Therapieeinheiten beträgt laut Leistungsbeschreibung des Rahmenvertrags einen Richtwert von 15-25 Minuten. Dies beinhaltet neben der Therapie auch die Zeit für An- und Ausziehen sowie weitere Therapieempfehlungen und die anschließende Behandlungsdokumentation des Therapeuten.
Krankengymnastik am Gerät (KGG):
Die von der Krankenkasse vorgesehene Regelbehandlungszeit für die Krankengymnastik am Gerät (KGG) beträgt laut Leistungsbeschreibung des Rahmenvertrags 60 Minuten. Die Therapie findet in Kleingruppen mit bis zu drei Patientinnen und Patienten gleichzeitig statt und wird durch unsere Therapeutinnen und Therapeuten individuell betreut.
Zur Behandlungszeit gehören das Auf- und Abwärmprogramm, die Auswahl und Anleitung geeigneter Übungen sowie das Einüben individueller Bewegungsabläufe an den Trainingsgeräten auf Grundlage Ihres persönlichen Behandlungsplans. Ebenso sind die fortlaufende Betreuung während der Therapie sowie die gesetzlich vorgeschriebene Behandlungsdokumentation durch den Therapeuten Bestandteil der Therapiezeit.
Klassische Massage Therapie (KMT):
Die von der Krankenkasse vorgeschriebene Regelbehandlungszeit für die Massagetherapie beträgt laut Leistungsbeschreibung des Rahmenvertrags einen Richtwert von 15-20 Minuten. Die Behandlungszeit beinhaltet neben der Therapie auch die Zeit für An- und Ausziehen sowie weitere Therapieempfehlungen und die anschließende Behandlungsdokumentation des Therapeuten.
Manuelle Lymphdrainage (MLD):
Die Anzahl der Therapieeinheiten für die Manuelle Lymphdrainage wird vom Arzt auf der Verordnung festgehalten und vorgeschrieben. Die Dauer der Einheiten kann 30, 45 oder 60 Minuten beinhalten, je nach ärztlich verordnetem Behandlungsbedarf des Patienten. Die Behandlungszeit beinhaltet neben der Therapie auch die Zeit für An- und Ausziehen sowie weitere Therapieempfehlungen und die anschließende Behandlungsdokumentation des Therapeuten.
neurologische Krankengymnastik (KG-ZNS):
Die Regelbehandlungszeit laut Rahmenvertrag beträgt einen Richtwert von 25-30 Minuten. Die Behandlungszeit beinhaltet neben der Therapie auch die Zeit für An- und Ausziehen sowie weitere Therapieempfehlungen und die anschließende Behandlungsdokumentation des Therapeuten.
Definition: Regelbehandlungszeit lt. Leistungsbeschreibung (Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie)
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
Kassenärztliche Rezepte sind nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Verordnet Ihr Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf, muss die Therapie sogar innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Entlassmanagement-Rezepte müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung begonnen werden und sind dann, unabhängig von der Verordnungsmenge, nur 7 Tage gültig.
Zwischen den einzelnen Behandlungen sollte der Zeitraum von 14 Tagen nur in Ausnahmefällen überschritten werden.
Krankenkassenrezepte haben eine allgemeine Gültigkeit von maximal 3 bzw. 6 Monaten (je nach Verordnungsmenge).
Nach Ihrem stationären Krankenhausaufenthalt können im Rahmen des Entlassmanagements, durch das Krankenhaus, physiotherapeutische Behandlungen verschrieben werden. Die Rezepte werden durch einen roten Querbalken mit der Aufschrift „Entlassmanagement“ deutlich gekennzeichnet.
Sie dienen zur unmittelbaren physiotherapeutischen Weiterbehandlung und sollen die Zeit zwischen Entlassung und der Vorstellung bei Ihrem behandelnden Arzt überbrücken.
Für diese Rezepte gelten besondere Fristen:
- Die Therapie muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Entlassung (Rezeptdatum) beginnen.
- Die Behandlungen müssen innerhalb von 12 Kalendertagen nach der Entlassung stattfinden. Alle Behandlungseinheiten, die über diesen Behandlungszeitraum hinaus gehen verfallen.
- Der Versorgungszeitraum, zwischen dem ersten und letzten Termin, ist weiter auf 7 Kalendertage begrenzt.
Die Blankoverordnung wird vom Arzt auf dem Rezept unter „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ als Blankoverordnung ausgewiesen. In der Physiotherapie bietet sie Ihnen als Patienten die Möglichkeit, eine durch den Physiotherapeuten individuell abgestimmte Therapie zu erhalten. Dabei werden die Behandlungen flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst. Wichtig ist, dass die Therapie spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnt.
Ein besonderer Vorteil der Blankoverordnung ist die Flexibilität innerhalb der Therapie. Sollte sich Ihr Therapiebedarf im Verlauf der Behandlungen ändern, können die Inhalte und Schwerpunkte der Therapie in Absprache mit Ihnen angepasst werden, um einen optimalen Behandlungserfolg zu gewährleisten. Dies kann dazu führen, dass im Laufe der Therapie die vorab geplanten Termine geändert oder storniert werden.
Für die Blankoverordnung fällt eine gesetzlich geregelte Zuzahlung an. Diese setzt sich aus 10 % der Behandlungskosten und einer Pauschale von 10 € pro Verordnung zusammen. Die genaue Summe lässt sich daher erst nach Abschluss der Therapie beziffern.
Die Kosten für die Behandlung werden vollständig von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse übernommen, sodass für Sie keine Zuzahlung anfällt. Die Verordnung wird von einem Durchgangsarzt (D-Arzt) ausgestellt. Die erste Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung oder dem unter „8. Physiotherapie beginnt am“ eingetragenen Datum beginnen, andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Zwischen den einzelnen Behandlungsterminen darf eine Pause von maximal 14 Tagen liegen. Bei längeren Unterbrechungen muss eine neue Verordnung angefordert werden, da dies den Therapieerfolg beeinträchtigen könnte. Die maximale Gültigkeit der Verordnungen beträgt 2 Monate ab Ausstellungsdatum oder dem unter „8. Physiotherapie beginnt am“ eingetragenen Datum.
Eine besondere Regelung gilt, wenn eine langfristige Genehmigung der Behandlung erforderlich ist. In solchen Fällen kann der D-Arzt auf der Verordnung unter „9. Langzeitverordnung“ für einen längeren Zeitraum (maximal 6 Monate) verordnen. Dies benötigt eine Kostenzusage durch die jeweilige BG, welche vor Behandlungsbeginn durch den Versicherten gemäß Rahmenvertrag Physiotherapie einzuholen ist.
Die Beantragung bei der BG kann postalisch, per Mail oder über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherungen (https://serviceportal-uv.dguv.de/) eingeholt werden.
Gesetzlich Versicherte haben einmalig pro Rezept eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Diese setzt sich aus einer 10€ Pauschale und 10% des Rezeptwertes zusammen und ist möglichst im laufe der Therapie vor Ort per Bar oder EC Zahlung zu begleichen.
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten haben, legen Sie uns bitte den entsprechenden Befreiungsausweis oder das Schreiben Ihrer Krankenkasse bei Ihrem ersten Termin vor. So können wir Ihre Verordnung korrekt abrechnen und Ihnen unnötige Kosten ersparen.
Bitte beachten Sie, dass Zuzahlungsbefreiungen in der Regel nur für ein Kalenderjahr gelten. Denken Sie daher daran, uns Ihren aktuellen Befreiungsnachweis zu Beginn jedes neuen Jahres unaufgefordert vorzulegen. Nur so können wir Ihre Verordnungen weiterhin korrekt und zuzahlungsfrei abrechnen.
Unsere Privatpreise orientieren sich an den Abrechnungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir berechnen für die Therapie den 1,3 – 1,5-fachen Faktor aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen.
Diese können Sie hier online einsehen.
Wenn Sie einen Behandlungstermin in unserer Praxis haben, empfehlen wir Ihnen, bequeme oder sogar Sportkleidung zu tragen, da es in einigen Fällen möglich sein kann, an Geräten zu trainieren. Durch das Tragen von geeigneter Kleidung sind Sie in der Lage, Ihre Bewegungen frei auszuführen und von unseren Therapeuten effektiver behandelt zu werden. Wir möchten sicherstellen, dass Sie sich während der Therapiesitzung wohl und entspannt fühlen, daher raten wir Ihnen, bequeme Kleidung und Schuhe zu tragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Art der empfohlenen Kleidung auch von Ihrem spezifischen Behandlungsplan abhängen kann.
Terminabsagen sollten so früh wie möglich und per Telefon (02594 / 948585) oder e-Mail (info@gesundheitshaus-hammer.de) bei uns im Haus erfolgen.
Wir möchten Sie bitten, die Termine bis spätestens 4 Stunden vorher, oder morgens vor 7:00 Uhr auf unserem Anrufbeantworter oder per Mail abzusagen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder nicht fristgerechten Absagen kommt es für Sie zu einer Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir nicht wahrgenommene Termine aus rechtlichen Gründen nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden dürfen.
Ja, in unserem Gesundheitshaus ist es möglich ohne Rezepte physiotherapeutisch behandelt zu werden. Hierfür haben einige unserer Physiotherapeuten die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers, die es uns ermöglicht auch ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutisch zu behandeln.
In diesem Fall handelt es sich um eine Privatleistung.
Unsere Privatpreise orientieren sich an den Abrechnungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir berechnen für die Therapie den 1,3 – 1,4-fachen Faktor aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen. Diese können Sie hier online einsehen.
Für die Klärung der Kostenübernahme wenden Sie sich vorab an Ihre Krankenkasse.
Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.