Osteopathie
"Krankheit finden kann jeder, Gesundheit zu finden ist das Ziel des Osteopathen"
Zitat: Dr. Andrew Taylor Still (Begründer der Osteopathie)
Prinzipien der Osteopathie
Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich auf die Bewegung der einzelnen Körperteile, der Organsysteme und der Eigenbewegung des Gewebes und dessen Zusammenspiel.
Zur Osteopathie gehören drei Funktionseinheiten:
1. Parietales System:
Dazu gehören Muskeln, Gelenk, Bandapparat und Bindegewebe. Durch bestimmte osteopathische Techniken können z.B. Rückenschmerzen gelindert werden.
2.Viszerales System:
Dazu gehören innere Organe wie z.B. Magen, Darm, Lunge und Blase. Durch eine viszerale Therapie können beispielsweise Narbenbeschwerden gelindert oder Verdauungsprobleme günstig beeinflusst werden. Auch bei Blasenentleerungsproblemen oder Sodbrennen können einige osteopathische Griffe helfen.
3. Cranio-sacrales System:
Hierzu gehören der Schädel, die Wirbelsäule, das Kreuzbein und das Nervensystem. Durch eine cranio-sacrale Therapie können Kopfschmerzen/ Migräne, Schwindel und innere Unruhen gelindert werden.
Die osteopathische Behandlung
Zu Beginn Ihres ersten Behandlungstermins führen unsere Osteopathen mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch, anschließend folgt eine körperliche Untersuchung und einige Tests. Unsere Osteopathen suchen von Kopf bis Fuß nach möglichen beschwerdeverursachenden Strukturen. Danach erfolgt die Behandlung, sowie ggf. weitere therapieergänzende Maßnahmen und Empfehlungen.
Für die nachfolgende osteopathischen oder chiropraktischen Behandlungen geben unsere Osteopathen dem Körper Zeit, auf die gesetzten Reize zu reagieren bzw. seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Daher kann der Zeitraum zwischen zwei Behandlungsterminen variieren. Jede neue Behandlungseinheit wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt.
Bitte bringen Sie zur ersten Behandlungseinheit, falls vorhanden, aktuelle ärztliche Befunde und Laborergebnisse mit.
Kosten & Erstattung
Osteopathie ist eine Privatleistung.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Behandlungsdauer, sowie nach ggf. weiter benötigten Therapiemaßnahmen.
Immer mehr Krankenkassen übernehmen anteilig die Behandlungskosten. Das Bundesamt für soziale Sicherung verlangt eine ärztliche Verordnung um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Hier ist ein Privatrezept oder eine Überweisung zur Osteopathie z.B. vom Hausarzt, Orthopäden oder Zahnarzt oder anderen Fachärzten nötig.
Wir empfehlen, dass Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, wieviel erstattet wird.
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