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AGB – physio wellcome

  1. VERTRAG

1.1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande.

Bei Nutzung unserer online Plattform für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages stellt das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars ein Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages für die Mindestdauer des ausgewählten Vertrages dar. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt mit der Bestätigung E-Mail des Gesundheitshaus Hammer physio wellcome, für welches der Interessent den Onlineantrag abgegeben hat.

1.2. Leistungsumfang
Physio wellcome gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Gesundheitshaus Hammer physio wellcome bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen von physio wellcome ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.3. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Duschen oder der Kaffeemaschine können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten von physio wellcome erhoben werden.

1.4. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor Ort möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet, insofern die Erziehungsberechtigten nicht ihre schriftliche oder verbale Zustimmung gegeben haben.

  1. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Zugangsberechtigung zur Einrichtung
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zur Einrichtung ermöglicht und das auch außerhalb der betreuten Trainingszeiten.

Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf physio wellcome dem Mitglied den Zutritt zur Einrichtung sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.

2.2. Erstausstellungsgebühr
Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 19 erhoben. Insofern nicht anders vertraglich geregelt.

2.3.Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich physio wellcome zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt. Die Verwendung dieser Mittel ist ausschließlich für das eigene Einchecken gestattet und darf nicht fahrlässig oder missbräuchlich verwendet werden. Es ist strengstens untersagt, das Zugangs- oder Eingangskontrollsystem zu manipulieren, zu beschädigen oder auf eine Weise zu nutzen, die nicht den Einrichtungsrichtlinien entspricht.

 

2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft bei physio wellcome ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann physio wellcome von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass physio wellcome kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass physio wellcome durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Physio wellcome ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die physio wellcome zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht physio wellcome von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Physio wellcome kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist physio wellcome berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.

2.7. Zugangs-/Eingangskontrolle (Gantner)

Der Zugang zu unseren Einrichtungen wird durch ein Kontrollsystem geregelt, das zur Sicherheit und Integrität unserer Mitglieder und unserer Räumlichkeiten dient. Jedes Mitglied erhält Zugang durch individuelle Identifikationsmittel (Armband), die für persönliche Nutzung bestimmt sind.

Wir bitten alle Mitglieder, ihre Zugangsmittel sicher aufzubewahren und sie in Übereinstimmung mit den Einrichtungsrichtlinien zu nutzen. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich des Zugangs- und Eingangskontrollsystems stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

  1. EINRICHTUNGSNUTZUNG

3.1. Hausordnung
Bei Nutzung der Einrichtung von physio wellcome unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie der Einrichtung und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Einrichtung, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2. Nutzung der Spinde
In der Einrichtung von physio wellcome werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit in der Einrichtung von physio wellcome genutzt werden. Physio wellcome ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen
Die Kundenparkplätze, die von physio wellcome zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit in der Einrichtung in einem Umfang von 2 Stunden genutzt werden. Es gelten die gekennzeichneten Parkplatzschilder.

  1. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von physion wellcome gestattet. Das gilt auch für die Mitnahme von Tieren.

4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist physio wellcome berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied physio wellcome unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche physio wellcome dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

  1. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an physio wellcome zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in den vertraglich festgelegten monatlichen Raten an physio wellcome zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten oder Monatsfünfzehnten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr für die Startgebühr (159€ inkl. Zutrittsmedium) sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an physio wellcome zu erbringen. Insofern nicht anders vertraglich geregelt.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird physio wellcome und dessen kooperierenden Partnern eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich physio wellcome entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug
Physio wellcome und dessen kooperierende Partner behalten sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

5.4 Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch physio wellcome aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.4..

5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen physio wellcome aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

  1. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

6.1. Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von den vertraglich festgehaltenen Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

6.2.Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder physio wellcome unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird,  auf unbestimmte Zeit, wobei stets eine Kündigungsfrist von einem Monat für beide Vertragspartner gilt.

6.3. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.

6.4. Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.5. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber physio wellcome in Textform zu erklären oder online einzureichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs von physio wellcome. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von physio wellcome zurückzuführen. Eine Haftung von physio wellcome für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens physio wellcome oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Außerhalb der regulierten betreuten Trainingszeiten ist eine Haftung von physio wellcome ausgeschlossen.
  2. DATENSCHUTZ

8.1. Datenspeicherung
Das Gesundheitshaus Hammer physio wellcome erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten der Einrichtung werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Physio wellcome speichert diese Daten bis zu einer Dauer von dem System festgelegten Zeitraum. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen der Einrichtung verwendet.
Eine detaillierte aktuelle Datenschutzbestimmung ist unter https://gesundheitshaus-hammer.de/datenschutz einzusehen.

8.2. Videoüberwachung
Physio wellcome behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen der Einrichtung mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Videoüberwachung dient zur Sicherheit und dem Schutz der Einrichtung. Diese Kameras sind so positioniert, dass sie bestimmte Bereiche der Einrichtung zu erfassen, einschließlich der Trainingsflächen und Eingangsbereiche. Die Aufnahmen dienen ebenfalls dazu, die Sicherheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter zu gewährleisten sowie den Schutz des Eigentums des Gesundheitshaus Hammer physio wellcome zu unterstützen. Die aufgezeichneten Videoaufnahmen werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt und sind nur für autorisiertes Personal zugänglich. Diese Aufnahmen können zur Untersuchung von Vorfällen, zur Gewährleistung der Einhaltung der Hausordnung, zur Verfolgung von Diebstählen oder zur Unterstützung von Sicherheitsmaßnahmen verwendet werden. Die Speicherdauer der Aufnahmen erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Das Mitglied erklärt sich durch das Betreten der Einrichtung mit der Videoüberwachung als einverstanden. Sollten Fragen zur Videoüberwachung oder zur Verwendung der aufgezeichneten Daten bestehen, steht das Team von physio wellcome dem Mitglied gerne zur Verfügung. Das Mitglied muss beachten, dass die Manipulation oder Beschädigung der Überwachungskameras oder deren Aufnahmegeräte strengstens untersagt ist und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

 

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Änderungen dieser AGB
Physio wellcome ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Jegliche Änderungen werden auf unserer Website (www.gesundheitshaus-hammer.de) veröffentlicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Datum Ihrer Mitgliedschaft und bleiben gültig solange der Vertrag rechtsgültig ist.  Es liegt in Ihrer Verantwortung, regelmäßig die AGB einzusehen und Änderungen zu überprüfen. Indem Sie unsere Einrichtungen weiterhin nutzen, nachdem solche Änderungen bekannt gegeben wurden, akzeptieren Sie die geänderten Bedingungen. Sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb der vertraglichen angemessenen Frist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Es obliegt den Mitgliedern, die AGB regelmäßig zu überprüfen. Durch die fortgesetzte Nutzung unserer Einrichtungen nach einer Aktualisierung dieser Bedingungen erklären Sie sich mit den neuen AGB einverstanden. Im Fall eines Widerspruchs ist physio wellcome berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

9.2. Gültigkeit und Aktualisierung der AGB

Das Gesundheitshaus Hammer physio wellcome behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren.

 

9.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

9.4. Teilnahme an Streitschlichtung
Physio wellcome ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

9.5. Eigentum von physio wellcome

Alle Materialien, Kursinhalte, Trainingsprogramme und geistiges Eigentum, das im Rahmen unserer Dienstleistungen bereitgestellt wird, unterliegen den Eigentumsrechten des Gesundheitshaus Hammer physio wellcome. Die Nutzung dieser Materialien durch Mitglieder ist ausschließlich für persönliche Zwecke und innerhalb der Einrichtungen gestattet. Jegliche unbefugte Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt, um die Rechte unserer Einrichtung zu schützen. Im Falle eines Diebstahls leiten wir rechtliche Schritte ein und bringen diesen Fall zur Anzeige.

 

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